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Info >> FAQ >> Proben und Spuren

Einsatz von Proben und Spuren bei einem Vaterschaftstest

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Diese Proben können für einen Vaterschaftstest verwendet werden

Unseren DNA-Vaterschaftstests basieren auf sog. "Speichelproben" (Mundhöhlenabstriche). Es können auch Blutproben (sog. EDTA-Blut, d.h. mit einem Gerinnungshemmer versehenes Blut) verarbeitet werden, die Abnahme einer Speichelprobe ist aber immer vorzuziehen, da sie einfacher ist. Die Probenahme muss durch eine neutrale Person dokumentiert werden.

Unser Testset enthält alles, was Sie für die Probenahme benötigen. Sie bekommen übrigens für jeden Testteilnehmer zwei Wattestäbchen. So haben wir 2 Proben vorliegen, falls eine der Proben für eine Analyse nicht genügend Material enthalten sollte. 

Können auch andere Proben verwendet werden? Haare, Kaugummi, Zigarettenkippen?

Im deutschen Gendiagnostikgesetz vom 1.2.2010 wird geregelt, dass jeder Teilnehmer an einer DNA-Analyse über den Test aufgeklärt werden und ihm zustimmen muss. Würden wir z.B. ein Kaugummi als Analysegrundlage akzeptieren, könnten wir davon ausgehen, dass die Person, der das Kaugummi gehörte, nicht unbedingt davon weiß, dass wir es analysieren. Eine solche Analyse wäre per Gesetz illegal. 

Sollte eine Person nicht mehr für den Test beprobt werden können, da sie verstorben ist, ist es natürlich möglich, auch andere Proben zu dieser Person analysieren zu lassen, um eine Verwandtschaft festzustellen. Teilweise liegen aus Biopsien oder Tumorgewebe Gewebeproben vor. Aber auch Ohrstöpsel, vom verstorbenen angeleckte Briefmarken oder ein Gebiss können auf DNA-fähiges Material getestet werden.