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Dokumentierte Probenahme

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Die Pflicht zur Dokumentation der Probenentnahme

Ihre DNA-Probe zum Zweck einer verwandtschaftlichen Analyse wird nicht im medizinischen Sinne auf krankheitsrelevante Aussage untersucht. Dennoch ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Probenahme dokumentiert und von einem unabhängigen Zeugen begleitet wird. Diese Zeugen können Ihr Arzt, die Apothekerin, das Personal im Krankenhaus oder auch wir vom durchführenden Labor sein.

Termin ausmachen für eine dokumentierte Probenahme : 062 858 7100  
Alle anderen Fragen rund um den DNA Test: ☎  062 858 71 25

Wer führt eine dokumentierte Probenahme durch?

Probenentnahme bei uns oder bei Ihnen vor Ort

Wir stehen Ihnen gerne für Ihre dokumentierte Probenentnahme zur Verfügung. Dafür können Sie zu uns nach Schönenwerd kommen oder wir kommen zu Ihnen.

1. Sie kommen zu uns nach einem vorab vereinbarten Termin. Unter Beachtung aller Sicherheitsmassnahmen hinsichtlich Corona kommen wir dann zu Ihnen an das Auto. Sie bleiben einfach sitzen und die Probenentnahme erfolgt auf unserem Parkplatz. Bitte rufen Sie an, um einen Termin zu vereinbaren:
062 858 7100, werktags zwischen 9.00 und 15.30h

  • Unsere Adresse:
    Eurofins Scientific AG, Parkstrasse 10, 5012 Schönenwerd, aufrufen bei Google Maps 
  • Kosten für diese Probenahme:
    150 CHF. Zu bezahlen vor Ort

2. Wir kommen für die Probenahme zu Ihnen.
In der Deutschschweiz können wir im Raum Basel, Bern und Zürich nach Terminvereinbarung zu Ihrer gewünschten Adresse kommen.
In der Westschweiz im Raum Genf und Lausanne. Bitte vereinbaren Sie auch dafür vorab einen Termin:
062 858 7100, werktags zwischen 9.00 und 15.30h

  • Kosten für diese Probenahme: 350 CHF. Zu bezahlen vor Ort

Wer kann die dokumentierte Probenahme außerdem durchführen?

Sollten Sie die Probenahme nicht von uns durchführen lassen können, so sind Personen folgender Berufskreise als Begleitung bei der Probenahme möglich: 

  • Arzt,
  • Jugend- oder Gesundheitsamtsmitarbeiter,
  • Apotheker,
  • Hebamme,
  • Krankenschwester
  • oder Notar

Wie wird die Dokumentation gemacht?

Während der Probenahme werden die Daten Ihrer Ausweispapiere in unsere Unterlagen übertragen. Ihr gewählter Zeuge bestätigt die Richtigkeit der Daten mit seiner Unterschrift und sendet anschliessend alle Unterlagen an uns zurück.
Ihr Vorteil dieser Dokumentation: Die Gutachten, die auf dieser Art dokumentierter Probenahme basieren, sind nur schwer anfechtbar und können vor Gericht verwendet werden. Und Sie können dem Ergebnis vertrauen. Die Möglichkeit zum Betrug bei der Probenahme wurde durch diese Vorgabe eliminiert.

Eine genaue Erklärung zur dokumentierten Probenahme haben wir für Sie in unserem Flyer vorbereitet (PDF)

Was ist eine Identitätssicherung?

Bei einer dokumentierten Probenahme wird anhand der Ausweispapiere eine "Identitätssicherung" durchgeführt. Dadurch wird bestätigt, dass Sie sich durch entsprechend ausgewiesen haben (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde bei Kleinkindern). Die Kopien der Dokumente werden den Testunterlagen beigefügt. Zudem müssen den Unterlagen Fotos beigefügt werden, auf denen die Gesichter der Teilnehmer klar zu erkennen sein müssen.

Was ist eine Beweiskette?

Die sogenannte "Beweiskette" darf nicht unterbrochen werden. Das heisst, die Probenahme wird durch Ihren gewählten Zeugen durchgeführt und dokumentiert. Sie dürfen die Testunterlagen nach der Probenentnahme nicht mitnehmen. Sie müssen aus der Praxis oder dem Amt direkt versendet werden. Sollten Sie die Unterlagen mitnehmen und selber versenden, so kann Ihnen Manipulation an den Proben vorgeworfen werden.

Was ist Beweismittelfreiheit?

Sollten Sie Ihr DNA Gutachten für gerichtliche Zwecke benötigen, so sprechen Sie bitte im Vorfeld mit dem Richter/ der Richterin. Das Gericht hat Beweismittelfreiheit und darf das durchführende Labor bestimmen oder ablehnen. Wir arbeiten bereits mit Gerichten in der Schweiz zusammen, so dass wir Ihnen versichern können, dass auch bei uns in Deutschland durchgeführte Analysen in der Schweiz anerkannt werden können.